Was gilt in der EU als Kalbfleisch?
Nach den EU-Marktvorschriften wird Fleisch von Rindern bis zu einem Alter von acht Monaten als Kalbfleisch verkauft; Fleisch von Tieren zwischen acht und zwölf Monaten bildet als Jungrindfleisch eine eigene Kategorie. Das Etikett nennt das Alter bei der Schlachtung.
Die Kategorien sind in Anhang VII Teil I der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (EUR-Lex) festgelegt. In Deutschland lauten die Verkehrsbezeichnungen „Kalbfleisch“ für Tiere bis acht Monate und „Jungrindfleisch“ für Tiere von acht bis zwölf Monaten; in Spanien heißen sie „ternera blanca“ und „ternera“. Da die Bezeichnungen von Land zu Land abweichen, bestätigen wir die Kategorie in der Spezifikation.





