Was unterscheidet Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse?
Das EU-Hygienerecht unterscheidet Hackfleisch, Fleischzubereitungen wie gewürzte Burger oder marinierte Zuschnitte und Fleischerzeugnisse, die verarbeitet wurden, zum Beispiel gegart oder gepökelt. Für jede Kategorie gelten eigene Anforderungen an Herstellung und Kennzeichnung.
Die Begriffsbestimmungen stehen in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (EUR-Lex) (Nummern 1.13, 1.15 und 7.1); die Herstellungsanforderungen in Anhang III Abschnitt V. Die Zusammensetzungskriterien für die Kennzeichnung von Hackfleisch, etwa der Fettgehalt, finden sich in Anhang VI Teil B der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (EUR-Lex).





