Welches Fleisch darf in die EU eingeführt werden?
Fleisch darf nur aus Drittländern oder Gebieten eingeführt werden, die für die betreffende Tierart gelistet sind, und nur von Betrieben, die für die Ausfuhr in die EU gelistet sind. Die Listen legt die Europäische Kommission fest.
Die Tiergesundheitslisten der Drittländer sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 (EUR-Lex) festgelegt, die Bedingungen der öffentlichen Gesundheit in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/405 (EUR-Lex).


